Wozu dient der Personalausweis?
Der österreichische Personalausweis ist ein amtliches Dokument, das als Identitätsnachweis innerhalb der EU sowie bei Behörden und behördlichen Verfahren dient. Er ersetzt in vielen Fällen den Reisepass für innergemeinschaftliche Reisen und bietet zudem einen hohen Sicherheitsstandard durch biometrische Merkmale.
Wie beantragen?
- Persönliche Vorsprache bei der zuständigen Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Gemeindeamt).
- Vorlage eines gültigen Reisepasses oder einer Geburtsurkunde zur Identitätsprüfung.
- Biometrisches Passfoto im Standardformat (35 × 45 mm), nicht älter als sechs Monate.
Hinweis: Für Minderjährige gelten abweichende Regelungen (siehe Abschnitt „Personalausweis für Minderjährige“).
Gültigkeit und Kosten
- Unter 16 Jahren: Gültigkeit 5 Jahre – Kosten ca. € 26,30.
- Ab 16 Jahren: Gültigkeit 10 Jahre – Kosten ca. € 61,50.
Die Gebühren können je nach Behörde geringfügig variieren. Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde nach aktuellen Preisen.
Personalausweis für Minderjährige
- Unter 14 Jahren: Antrag durch Eltern oder gesetzliche Vertreter.
- Zwischen 14 und 18 Jahren: Eigenständige Antragstellung möglich, aber nur mit Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters.
- Erforderliche Unterlagen: Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde u. Ä.